Kirchenbezirksausschuss (KBA)
Die Mitglieder des Kirchenbezirksausschusses werden von der Bezirkssynode aus ihrer Mitte gewählt. Kraft Amtes gehören die beiden Vorsitzenden der Bezirkssynode und der Kirchenbezirksrechner dazu. Vorsitzender des Kirchenbezirksausschusses ist Dekan Wolfgang Vögele.
Um im Kirchenbezirksausschuss eine gute Repräsentanz der Gemeinden zu erreichen, ist der Kirchenbezirk in drei Teilgebiete gegliedert. Aus jedem Teilgebiet werden eine Pfarrerin oder ein Pfarrer und zwei Nichttheologen oder –theologinnen gewählt.
Beratende Mitglieder des Kirchenbezirksausschusses sind:
Die Dekansstellvertreter, der Schuldekan, der Vorsitzende des Diakonischen Bezirksausschusses, eine Vertreterin der Kirchlichen Verwaltungsstelle Böblingen, ein Mitglied der Mitarbeitervertretung im Kirchenbezirk Leonberg sowie die Landessynodalen des Wahlkreises.
Außerdem werden die Vorsitzenden des Evang. Jugendwerks Leonberg und des Leitungskreises der Erwachsenenbildung zu den Sitzungen eingeladen.
Stimmberechtigte Mitglieder des Kirchenbezirksausschusses Leonberg
Kraft Amtes:
Jürgen Früh, Warmbronn, 1. Vorsitzender der Bezirkssynode
Dekan Wolfgang Vögele, Leonberg
Kirchenbezirksrechner Rolf Krieg
Gewählte Mitglieder aus dem Teilgebiet 1
(Gesamtkirchengemeinde Leonberg, Gebersheim, Höfingen, Warmbronn):
Ursel Beuttler, Leonberg
Hiltrud Kistenmacher-Lienert, Höfingen
Pfarrer Andreas Löw, Höfingen
Gewählte Mitglieder aus dem Teilgebiet 2
(Hausen, Malmsheim, Merklingen, Münklingen, Renningen, Schafhausen, Weil der Stadt):
Sabine Ewert, Malmsheim
Helmut Kärcher, Renningen
Pfarrer Albrecht Fischer-Braun, Weil der Stadt
Gewählte Mitglieder aus dem Teilgebiet 3
(Flacht, Friolzheim, Heimsheim, Mönsheim, Perouse, Rutesheim, Rutesheim/Silberberg, Weissach, Wimsheim):
Marion Klee, Mönsheim
Gerhard Schöps, Heimsheim
Pfarrer Peter Mende, Rutesheim/Silberberg
Beratende Mitglieder des Kirchenbezirksausschusses Leonberg
Schuldekan Søren Schwesig, Ditzingen
Pfarrer Klaus Käpplinger, Dekansstellvertreter und Vorsitzender des
Diakonischen Bezirksausschusses, Renningen
Pfarrer Albrecht Fischer-Braun, Dekanstellvertreter und Vorsitzender des Leitungskreises für Erwachsenenbildung, Weil der Stadt
Martin Stährmann, Leiter der Kirchlichen Verwaltungsstelle Böblingen
Cornelia Reinhardt, Mitarbeiterin der Kirchlichen Verwaltungsstelle Böblingen
Andrea Tanneberger, Vorsitzende der Mitarbeitervertretung im Kirchenbezirk Leonberg
Petra Ruffner-Käpplinger, Landessynodalin, Renningen
Angela Schwarz, Landessynodalin, Tübingen
Pfarrer Gerhard Schubert, Landessynodaler, Ditzingen
Nicola Bubser, Vorsitzende des Evangelischen Jugendwerks Bezirk Leonberg, Renningen
Der Kirchenbezirksausschuss tagt in der Regel monatlich.
Die Sitzungen sind öffentlich (aktuelle Tagesordnung siehe Download).
Der Kirchenbezirksausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben
(gemäß § 17 der Kirchenbezirksordnung):
- Er bereitet die Verhandlungen der Bezirkssynode vor, sorgt für die Ausführung ihrer Beschlüsse und besorgt die Geschäfte, solange die Bezirkssynode nicht versammelt ist.
- Er unterstützt den Dekan auf dessen Wunsch in Beilegung von Misshelligkeiten zwischen Geistlichen und Gemeinden.
- Er führt die Dienstaufsicht über die vom Kirchenbezirk beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unbeschadet der Verantwortung der oder des Vorsitzenden für deren unmittelbare Beaufsichtigung; durch Verordnung kann für bestimmte Berufsgruppen eine abweichende Regelung getroffen werden.
- Er führt den Haushalt des Kirchenbezirks und verwaltet dessen Vermögen sowie die für den Kirchenbezirk bestimmten Stiftungen, soweit nicht vom Stifter eine besondere Verwaltungsbehörde bezeichnet ist.
- Er übt in den gesetzlich bestimmten Fällen die Aufsicht über die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden und nimmt die ihm im Rahmen der geltenden Bestimmungen über die Kirchensteuerzuweisung zukommenden Aufgaben wahr.
- Er beschließt über Anstellung und Entlassung oder Zurruhesetzung der haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Benehmen mit den beteiligten kirchlichen Werken; diese Aufgaben kann er für bestimmte Personalstellen, wenn sie nicht von hervorgehobener Bedeutung sind, an zwei oder mehr Personen des Kirchenbezirksausschusses oder der Verwaltung des Kirchenbezirks übertragen, deren Entscheidung einstimmig erfolgen muss; er kann die Entscheidung im Einzelfall an sich ziehen; für Personalstellen bei Wirtschaftsbetrieben kann er diese Aufgaben statt an zwei oder mehr Personen einer für den Wirtschaftsbetrieb verantwortlichen Person übertragen.
Über seine Tätigkeit erstattet der Kirchenbezirksausschuss bei dem nächsten ordentlichen Zusammentritt der Bezirkssynode Bericht.
Download:
Tagesordnung der nächsten/letzten Sitzung.