Häufige Frage (FAQ)

 Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen. Sollte Ihre Frage hier oder auf den anderen Seiten nicht vorkommen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Fragen zu Gottesdiensten und Veranstaltungen

  • addIch möchte einen Gottesdienst besuchen.

    Schön, dass Sie einen unserer vielen Gottesdienste erleben möchten!

    Alle regelmäßigen Gottesdienste finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Kirchengemeinde im Bezirk.

    Besondere Gottesdienste finden Sie in unserer Rubrik Termine und Aktuelles.

  • addWo finde ich Veranstaltungen oder Konzerte?

    Alle Veranstaltungen, die den Kirchenbezirk betreffen oder zu denen wir bezirksweit einladen, finden Sie in unserer Rubrik Termine und Aktuelles.

    Konzerte und viele weitere musikalische Ereignisse finden Sie außerdem auf der Webseite des Bezirks-Kantorats.

    Häufig gibt es ein buntes Angebot verschiedenster Veranstaltungen in den Kirchengemeinden vor Ort, die wir nicht alle hier aufführen können. Stöbern Sie daher gerne auch auf den Webseiten der Kirchen bei Ihnen um die Ecke!

Ansprechpartner

  • addIch weiß nicht, welches Pfarramt für mich zuständig ist.

    Am schnellsten erfahren Sie auf folgender Seite, welches Pfarramt für Sie zuständig ist: Gemeindefinder der Landeskirche.

  • addIch suche einen Ansprechpartner für Seelsorge.

    Wenn Sie ein seelsorgerliches Gespräch wünschen, zögern Sie nicht, die Pfarrer und Pfarrerinnen nach dem Gottesdienst, telefonisch oder per E-Mail anzusprechen. Sie werden dann einen Termin vorschlagen und Zeit für Sie finden. Sie finden sie unter der Rubrik Kirchengemeinden. Für einen sofortigen Kontakt lesen Sie eine Frage weiter unten.

  • addIch suche Soforthilfe ohne Anmeldung.

    Telefonische Kontakte der Pfarrer und Pfarrerinnen finden Sie bei den Einträgen unserer Kirchengemeinden.

    Einige darunter sind für Bereiche spezieller Seelsorge wie der Notfallseelsorge oder der Krankenhausseelsorge zuständig, die Sie unter unserer Rubrik Seelsorge finden.

    Ein offenes Ohr haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
    Diakonischen/psychologischen Beratungsstelle für Sie.


    Darüber hinaus gibt es die kostenlose Telefonseelsorge: 0800 111 0 111

Fragen zur Kirchenmitgliedschaft, Eintritt und Austritt

  • addWas passiert mit dem Geld meiner Kirchensteuer?

    Die Kirche ist eine Solidargemeinschaft – nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere.

    In der Kirchensteuer wird diese verbindliche Gemeinschaft ausgedrückt als wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. Das Geld versickert nicht irgendwo: Es arbeitet ganz konkret für die Menschen. Hauptaufgabe der Kirche ist und bleibt die Verkündigung. Weil wir von Gottes Liebe nicht nur in Worten, sondern auch in Taten erzählen, haben die Kirchengemeinden und Kirchenbezirke viele Aufgaben übernommen. Die Kirchensteuer trägt dazu bei, dass diese Aufgaben erfüllt werden können.

    Selbstverständlich werden sowohl die Landeskirche als auch die Kirchengemeinden sowie ihre Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung geprüft. Diese Aufgabe nimmt das Rechnungsprüfamt wahr.

    In der Broschüre "Kirchensteuer wirkt" wird gezeigt was mit der Kirchensteuer ermöglicht wird. Hier die Broschüre, bzw. den Flyer dazu:
    Broschüre "Kirchensteuer wirkt"
    Flyer "Kirchensteuer wirkt"

  • add10 gute Gründe in der Kirche zu sein
  • addIch möchte wieder in die Evangelische Kirche eintreten.

    Sie sind herzlich willkommen. Sprechen Sie uns an!

    Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten wollen, können Sie

    Wir freuen uns auf Sie!

  • addIch möchte aus der Kirche austreten.

    Um aus der Kirche auszutreten, müssen Sie auf Ihrem zuständigen Standesamt den Austritt erklären. Es wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.

    Ein Kirchenaustritt ändert nichts an der Gültigkeit Ihrer Taufe. Sie können daher jederzeit wieder in unsere Kirche eintreten.

    Sollten Sie einen Austritt aus Gründen der Kirchensteuer erwägen, so bedenken Sie bitte, dass die Kirchensteuer nur 8 % Ihrer Einkommensteuer (nicht Ihres Einkommens) beträgt. Mit diesem Geld finanzieren Sie soziale Dienste wie Seelsorge, Flüchtlingsarbeit, Kindergärten und viele diakonische Angebote mit.

    Wenn Sie unzufrieden sind mit der Kirche, unserer Gemeinde, Ihren Pfarrer/innen, sprechen Sie uns an, kritisieren Sie uns, diskutieren Sie mit uns. Wir möchten Sie nicht verlieren!

Fragen zu Hochzeiten

  • addIch möchte mich und meinen Partner für die kirchliche Trauung anmelden.

    Melden Sie Ihre Trauung bitte im Gemeindebüro an und stimmen Sie den Termin und den Ort der Trauung mit dem Gemeindebüro und mit dem/der trauenden Pfarrer/in ab.

  • addWas bedeutet die kirchliche Trauung?

    Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem sich zwei Menschen vor Zeugen und der Gemeinde das Versprechen geben, sich aus der Hand Gottes in Liebe anzunehmen und gemeinsam durch das Leben zu gehen. Damit erhalten sie für ihren gemeinsamen Lebensweg den Segen Gottes.

  • addWie läuft eine kirchliche Trauung ab?

    Haben das Paar und alle Gäste in der Kirche Platz genommen, beginnt der Gottesdienst mit Begrüßungsworten und Gesang. Nach der Predigt über den Trauspruch schließt sich die eigentliche Trauung an. Danach wird der Gottesdienst mit einem Fürbittengebet, dem Vaterunser und der Bitte um den Segen beendet. An der Ausgestaltung der Trauung können sich das Paar oder die Trauzeugen durch Auswahl der Lieder, der Musik, der Gebete und Lesungen beteiligen.

  • addWie lauten die formalen Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung?


    • Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung.
    • Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an.
    • Es bestehen keine gravierenden seelsorgerlichen Bedenken gegen das Zustandekommen der Ehe und den Umgang der Ehepartner miteinander.
    • Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist in Deutschland vor der Trauung nachweislich vollzogen.
  • addWas benötigen wir für das Traugespräch?

    Bei dem Traugespräch geht es zunächst um Sie als Paar. Dann geht es um die Abstimmung der Gestaltung des Gottesdienstes (Auswahl eines Trauspruches, der Lieder und Musik, der Blumen in der Kirche). Bringen Sie bitte eine Bestätigung mit, dass die Trauung beim Standesamt angemeldet ist (wird vom Standesamt ausgestellt) bzw. ein Heiratsurkunde, wenn die Trauung auf dem Standesamt bereits stattgefunden hat.

  • addWie finden wir einen guten Trauvers?

    Der Trauspruch soll zu Ihrem Leben passen. Vielleicht haben Sie schon eine Bibelstelle gefunden. Falls Sie noch suchen, können Sie sich z.B. unter www.trauspruch.de informieren.

     

  • addMüssen wir vor der kirchlichen Hochzeit standesamtlich heiraten?

    Ja, die kirchliche Trauung findet nach der standesamtlichen Trauung statt. Die Ehe ist nach evangelischem Verständnis kein Sakrament. Sie ist ein Gottesdienst anlässlich der standesamtlichen Trauung.

  • addKönnen wir uns auch in einer anderen Kirche trauen lassen?

    Ja, das geht. Allerdings sind dann oft die Zuständigkeiten nicht ganz klar. Beispielsweise: Wer führt die Trauung durch? Wer kümmert sich um was? Viele Kirchengemeinden erheben für Trauungen von Paaren, die nicht aus der eigenen Gemeinde sind, eine Gebühr. Sprechen Sie rechtzeitig mit beiden Pfarrämtern.

  • addKönnen wir selber festlegen, wie der Gottesdienst aussieht und mitgestalten?

    Ja. Die kirchliche Trauung gibt einen gewissen Rahmen vor, bietet aber auch viele Gestaltungsmöglichkeiten. Die Einzelheiten besprechen Sie mit der/m trauenden Pfarrer/in.

Fragen zur Taufe

  • addIch möchte mich oder mein Kind taufen lassen.

    Mit der Taufe schließt der Mensch einen Bund mit Gott. Wenn Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen wollen, wenden Sie sich an die Ansprechpartner Ihrer Gemeinde vor Ort und vereinbaren einen Termin für ein Taufgespräch.

  • addGibt es eine Altersbeschränkung für die Taufe?

    Das Alter spielt bei einer Taufe keine Rolle. Auch Erwachsene können sich taufen lassen. Kleinkinder sollten aus Gründen der Sicherheit mindestens drei Monate alt sein.

    Für eine Nottaufe melden Sie sich bitte in Ihrem Gemeindebüro oder sprechen Sie den Pfarrer Ihrer Ortsgemeinde direkt an.

  • addBrauche ich etwas für das Taufgespräch?

    Vor der Taufe findet ein Taufgespräch statt. Bei diesem Treffen wird auch besprochen, wie die Taufe ablaufen soll. Bei vielen Elementen (Liedern, Fürbitten, der Taufkerze) können Sie die Taufe mit gestalten.

    Beim Taufgespräch brauchen Sie die Geburtsurkunde des Täuflings. Die Standesämter stellen dafür bei Geburten in der Regel eine Bescheinigung “für religiöse Zwecke” aus.

    Ebenso sollten sie bei erwachsenen Taufinteressenten das Familienstammbuch mitbringen.

    Es ist gut, wenn Sie sich mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin oder auch mit den Taufpaten vorab besprechen, welche Fragen Sie an uns und zum Taufgottesdienst haben.

  • addWie finden wir einen guten Taufspruch?

    Ein Taufspruch ist ein biblischer Spruch, der dem Täufling bei der Taufe zugesprochen wird und der ihn von da an sein Leben lang begleitet. Sie können ihn selbst auswählen oder um Vorschläge bitten. Bei der Suche nach dem passenden Spruch hilft vielleicht auch www.taufspruch.de.

     

  • addWieviele Paten brauche ich?

    In der Regel gibt es zwei Paten, aber es ist durchaus möglich auch nur einen Paten zu haben. Fragen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.

  • addWer darf Taufpate oder Taufpatin werden?

    Taufpate kann werden, wer getauft und konfirmiert ist und einer christlichen Kirche (ACK) angehört. Mindestens einer oder eine Ihrer Paten oder Patinnen sollte evangelisch sein.

    Bei der Auswahl der Paten ist wichtig, zu überlegen, wer dem Täufling nahe steht und Zeit für ihn übernehmen kann. Die Patenschaft stellt eine wichtige Rolle im Leben des Täuflings dar.

    Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit auch das Recht aufgegeben, Taufpate zu sein.

  • addMüssen die Eltern des Kindes in der Kirche sein?

    Mindestens ein Elternteil soll evangelisch sein. Ist dies nicht der Fall, kann im Gespräch mit Ihrem Pfarramt geklärt werden, ob eine Taufe dennoch möglich ist. Grundsätzlich gilt: Die Taufe eines Kindes, dessen Eltern nicht der evangelischen Kirche angehören, darf nur vollzogen werden, wenn die Eltern damit einverstanden sind und Patinnen, Paten oder andere Gemeindeglieder bereit und in der Lage sind, die Verantwortung für die evangelische Erziehung des Kindes zu übernehmen. Andernfalls muss die Taufe abgelehnt werden

  • addWas ist eine Patenbescheinigung?

    Kommt der Pate oder die Patin nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, bitten wir um eine Patenbescheinigung. Diese stellt das Heimatpfarramt des Paten oder der Patin aus. Die Patenbescheinigung bestätigt die Kirchenzugehörigkeit der Patinnen und Paten.

Fragen zur Konfirmation

  • addWie finden wir einen guten Konfi-Spruch?

    Ein Konfi-Spruch ist ein Bibelvers, der die Konfirmierten auf ihrem Lebensweg begleiten und im Glauben an Jesus Christus ermutigen soll. Es kann ein Vers sein, der ihnen während des Konfirmanden-Unterrichts oder auf ihrem übrigen Lebensweg wichtig geworden ist. Es kann aber auch ein Vers sein, den sie als Leitmotto, als Zuspruch oder als Bitte an Gott über ihr zukünftiges Leben stellen möchten.

    Manchen fällt es nicht leicht, einen passenden Vers zu finden. Dafür gibt es Angebote wie konfispruch.de, die bei der Suche helfen.

  • addMein Kind möchte konirmiert werden und sich anmelden.

    Die Konfirmation wird bei uns in der Regel im 8. Schuljahr gefeiert. Wenden Sie sich hierfür direkt an Ihr zuständiges Pfarramt. Bitte melden Sie sich auch dort, wenn Ihr Kind evtl. ein Jahr früher oder später konfirmiert werden soll.

Fragen zu Bestattungen und Trauer

  • addEs gab einen Todesfall in meiner Familie.

    Bei einem Todesfall  sollten Sie zunächst Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen aufnehmen. Dieses setzt sich dann wegen eines Bestattungstermins mit dem zuständigen Pfarramt in Verbindung. 
    Wenn Sie eine Aussegnung wünschen, dann sprechen Sie die zuständige Pfarrerin oder den zuständigen Pfarrer darauf an.

  • addWarum kirchlich beerdigen?

    Die Erfahrung des Sterbens ist Teil des Lebens. Bei der kirchlichen Bestattung geleitet die Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten Ruhe und befiehlt sie der Gnade Gottes an. Die Gemeinde begleitet die Sterbenden und trauert mit den Hinterbliebenen.

  • addWer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

    Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.

  • addKann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich bestattet werden?

    Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an eine Kirchengemeinde wenden.

    Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, auf eine kirchliche Trauerfeier zu verzichten. Stattdessen kann ein Redner oder eine Rednerin eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung.

  • addWozu dient das Trauergespräch?

    Das Trauergespräch dient zum einen der seelsorgerlichen Begleitung der Trauernden, zum anderen zu einem Gespräch über den Verstorbenen, sein Leben und was für ein Mensch er gewesen ist. In dem Gespräch wird abgestimmt, in welcher Form die Trauerfeier und die kirchliche Bestattung erfolgen soll.

  • addWie läuft die Trauerfeier und die kirchliche Bestattung ab?

    Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Der eigentlichen Bestattung geht in der Regel eine Trauerfeier in der Aussegnungshalle oder Kirche voraus, die Raum und Zeit bietet, gemeinsam Abschied von dem Verstorbenen zu nehmen und ihn oder sie zur “letzten Ruhe” zu geleiten.

    In der Ansprache spricht der Pfarrer oder die Pfarrerin über das Leben des Verstorbenen, aber auch über die christliche Hoffnung, die mit dem Tod verbunden ist.

    Gibt es eine Erdbestattung, findet in der Regel direkt im Anschluss an die Trauerfeier die Beisetzung auf einem Friedhof statt, wobei der Pfarrer/die Pfarrerin noch einen Segen spricht. Bei einer Feuerbestattung findet die Beisetzung der Urne später statt. Auch diese kann durch einen Pfarrer/eine Pfarrerin begleitet werden.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:

Dekanin

Gabriele Waldbaur
Pfarrstraße 15
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07152 25569
Fax: 07152 24429
dekanatamt.leonbergdontospamme@gowaway.elkw.de